Das Amtsgericht Dortmund hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Nico Schulz zugelassen. Das Hauptverfahren werde vor dem Schöffengericht am 28. Februar um 14.00 Uhr eröffnet, bestätigte Richter Michael Tebbe dem SID am Mittwoch: "Es geht um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung." Zuvor hatten die Ruhr Nachrichten berichtet. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.