Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesliga-Absteiger SV Darmstadt 98 wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.