Das Amtsgericht Dortmund hat das Verfahren gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Nico Schulz vorläufig eingestellt. Der 30-Jährige, bis zum vergangenen Sommer bei Bundesligist Borussia Dortmund unter Vertrag, muss 150.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Geht diese Summe innerhalb der Frist von drei Monaten ein, erfolgt die endgültige Einstellung. Das bestätigte Richterin Christine Weber dem Sport-Informations-Dienst (SID).