Viele Fragezeichen: Sommermärchen-Prozess geht weiter

Mit vielen juristischen Fragezeichen wird der Sommermärchen-Prozess am Freitag (10.00 Uhr) nach knapp zweimonatiger Pause vor dem Landgericht Frankfurt/Main fortgesetzt. Dabei erscheint es offen, wie es grundsätzlich mit dem Verfahren gegen die drei früheren Spitzenfunktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) weitergeht.

Drei frühere DFB-Funktionäre stehen vor Gericht
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Der Prozess war seit Anfang Juni unterbrochen, weil der langjährige Generalsekretär Horst R. Schmidt aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig war. Aus diesem Grund wird über eine Abtrennung des Verfahrens gegen den 82-Jährigen spekuliert.

Auch mit Blick auf die früheren Präsidenten Theo Zwanziger (79) und Wolfgang Niersbach (73) ist der weitere Verlauf noch ungewiss. Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz forderte am Donnerstag, das Verfahren gegen seinen Mandanten "umgehend zu beenden". Zuletzt war bereits eine Einstellung des Niersbach-Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage im Gespräch, da seine Schuld als gering einzuschätzen sei.

Zudem sieht sich Richterin Eva-Marie Distler zwischenzeitlich mit juristischen Schritten der Zwanziger-Seite konfrontiert. Das machte Metz in seiner Erklärung deutlich: "Wegen des Umgangs der Vorsitzenden der Kammer mit den persönlichen und sensiblen Gesundheitsdaten des Angeklagten Dr. Theo Zwanziger und ausbleibende Reaktionen der Leitung des Landgerichtes Frankfurt zu dieser Frage im Zusammenhang mit dem zuletzt von der Vorsitzenden verlesenen Schreiben, liegt zwischenzeitlich der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ein entsprechender Strafantrag zur Überprüfung unter Berücksichtigung der einschlägigen strafrechtlichen Vorschriften vor."

Den früheren Funktionären werden "Hinterziehung, bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB" zur Last gelegt.