"In Fällen antisemitischer, rassistischer oder sonst menschenfeindlicher Straftaten muss der Rechtsstaat besonders genau hinschauen und konsequent vorgehen", betonte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich, Schirmherr der Kooperation. Bayern nehme so "eine Vorreiterrolle ein".
Der Verband fahre zwar seit Jahren "eine stringente Null-Toleranz-Politik" und sanktioniere Vorfälle "hart und konsequent", ergänzte Kern: "Die Sportgerichtsbarkeit stößt aber immer wieder an ihre Grenzen. Mit der jetzt geschlossenen Kooperationsvereinbarung sind wir einen großen Schritt weiter, fremdenfeindliche Angriffe auch strafrechtlich bewerten zu lassen."
Laut der Vereinbarung werden besonders schwere Fälle von Unsportlichkeit erfasst, insbesondere erhebliche Vorfälle von Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung.