Keine Sicherheit: Kartellamt stützt 50+1 - prüft aber weiter

Das Bundeskartellamt hat auch nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) "keine grundlegenden Bedenken" hinsichtlich der 50+1-Regel des Profifußballs, wird aber dennoch "die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen". Das teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Muss bei 50+1 weiter warten: Die DFL
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Damit müssen sich die Klubs mit Blick auf die erhoffte Rechtssicherheit weiter gedulden. Vor allem die vom EuGH und vom Kartellamt hinterfragte Regelung bei den Ausnahmeklubs sowie der Zwist bei Hannover 96 bereiten weiter Kopfzerbrechen. Dennoch begrüßte die DFL die Einschätzung des Kartellamts zur umstrittenen Investorenregel.

"Die neue Rechtsprechung des EuGH ändert unsere Bewertung der 50+1-Grundregel nicht grundlegend. Es bleibt dabei, dass das Ziel der Vereinsprägung geeignet ist, eine Ausnahme vom Kartellrecht zu tragen. Wir halten die Regel insoweit grundsätzlich auch für verhältnismäßig", sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt: "Der EuGH stellt allerdings strenge Anforderungen an die konsistente und einheitliche Anwendung von Regelungen, die von einer Ausnahme vom Kartellrecht profitieren sollen."

Laut Mundt werde das Amt "daher nun zunächst die Anwendungspraxis der DFL hinsichtlich der 50+1-Regel untersuchen". Das betreffe "auch die Lizenzierungspraxis hinsichtlich bestimmter Klubs sowie die Vorgänge um die Investorenabstimmung der DFL im vergangenen Jahr."

Das Kartellamt bezieht sich mit seiner Einschätzung auf das EuGH-Urteil vom Dezember zur Super League und zum Kartellrecht im Fußball. Damals hat der EuGH erstmals festgelegt, dass eine Ausnahme vom Kartellrecht nur für "sportverbandliche Regelungen" in Frage kommt, die "nicht aus sich heraus besonders wettbewerbsschädlich sind".